PyroKult

Feuerwerksdesign

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Wir garantieren Ihnen fundierte fachliche Beratung und Kompetenz gepaart mit modernsten technischen Standards zur Umsetzung Ihrer Wünsche und Vorstellungen – und das selbstverständlich unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards.


Selbstverständlich kümmern wir uns um das Einholen sämtlicher Genehmigungen bei den Behörden sowie um die Haftpflichtversicherung. Unser Service beinhaltet Anlieferung, Auf- und Abbau, sowie das Abbrennen des Feuerwerks durch staatlich geprüfte Pyrotechniker. Die Durchführung pyrotechnischer Arbeiten stellt eine Dienstleistung dar und wird als Gesamtwerk verkauft.

Es erfolgt kein Verkauf von Pyrotechnischen Artikeln. Jeder Auftrag wird vertraglich individuell behandelt. Damit keine Wünsche offen bleiben: Um auch wirklich alle Ihre Bedürfnisse erfüllen zu können, arbeiten wir auch mit externen Partnern und Spezialisten: Feuerwehr, Stunt-Teams, Feuerkünstler, Gaukler, Zauberer usw.

Sie wollen Ihr Feuerwerk ( Klasse F2 ) selbst zünden?  Auch hier stehen wir Ihnen selbstverständlich mit gutem Rat, auf Wunsch mit Zusammenstellung und Abbrennplan, zur Seite.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, für Fragen und Angebote stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
 

 

Abbrennen von Feuerwerken, Bü€hnenpyrotechnik, Spezialeffekten. Böllerschie߂en und Durchfü€hrung von Arbeiten mit Feuer / Brandtechnik  sind pyrotechnische Arbeiten. PyroKult Feuerwerksdesign - Bernhard Kilzer, ü€bernimmt im allgemeinen Organisation und Abwicklung aller Dienstleistungstäƒtigkeiten und Fachlichen Täƒtigkeiten, die zur optimalen Durchfü€hrung des Pyrotechnikauftrages erforderlich sind, gemƒ‚ Vereinbarungsformular.

Zur Auftragserteilung sehen wir unser Vereinbarungsformular vor,  in dem alle wesentlichen Punkte einer Kooperation vorgefasst sind. Jene Punkte, die in der Vereinbarung mit „ √“  gekennzeichnet sind, sind in der Auftragssumme pauschal als Leistung ( „ all inklusive“ )  enthalten.
Mit „ X“  gekennzeichnete Punkte werden dem Auftraggeber gesondert ( zusäƒtzlich)  verrechnet. PyroKult Feuerwerksdesign - Bernhard Kilzer, ü€bernimmt Ihre Pyrotechnikaufträƒge, wenn eine schriftliche Auftragserteilung, sowie die fristgemƒ‚e Anzahlung Ihrerseits und eine Auftragsbestäƒtigung unserseits dem jeweiligen Partner vorliegen.

Geltungsbereich:
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschlie‚lich aufgrund dieser Geschäƒftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäƒftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden / Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir häƒtten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfü€llungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäƒftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch fü€r alle weiteren Rechtsgeschäƒfte zwischen den Vertragsparteien. Im Falle der Rechtunwirksamkeit eines oder mehrerer Teile dieser Bedingung werden diese durch entsprechende, wirtschaftlich Gleichsinnige ersetzt, und die Gü€ltigkeit der ü‡brigen nicht beeinträƒchtigt.

Dienstleistung Feuerwerk:
Der Vertragsabschlu߂ fü€r ein Feuerwerk kommt erst nach sorgfäƒltiger Prü€fung des Abrennplatzes sowie Veranstaltungsart zustande. Allfäƒllige weitere Bedingungen werden in einem gesonderten Vertrag vereinbart.

Allgemein:
Die Durchfü€hrung von genehmigungspflichtigen pyrotechnischen Arbeiten ist nur mit einem gü€ltigen positiven Bescheid bzw. Bewilligung der zustäƒndigen Behörde -  Institution gestattet. Da eine Durchfü€hrung von genehmigungspflichtigen pyrotechnischen Arbeiten ohne Bescheid / Bewilligung gesetzlich verboten ist, halten wir uns bei Nichtzustandekommen schadlos und schadenersatzfrei von allen abgeschlossenen Verträƒgen und Abmachungen.

Bestellung/Auftrag:
Der Kunde kann keinen Anspruch auf nicht schriftlich fixierte Leistungen erheben. Dieses schlie߂t Nacharbeiten nicht aus, was jedoch zu gesonderten Kosten fü€hren kann. Sollte eine bestellte Leistung oder ein geplanter Programmteil nicht greifbar, oder aus anderen Grü€nden nicht einsetzbar sein, so wird dieses durch ein vergleichbares oder gleichwertiges ersetzt. Auflagen aus dem behördlichen Bescheid bzw. Bewilligungen und  Vorschreibungen sind bindend, auch wenn diese von vereinbarten Verträƒgen und Abmachungen abweichen. Wir halten uns diesbezü€glich schadlos und schadenersatzfrei.

Haftung:
Ihr Pyrotechnikpartner haftet fü€r die fachliche Arbeit, wofü€r alsdann eine ( Pyrotechnik-) Haftpflichtversicherung aufliegt. Fü€r alle nichtfachlichen Belange ist ausschlie‚lich der Veranstalter haftend. Fü€r Verunreinigungen ( z.B. Rauch. Russ‚, Schlacke, ausgebrannte pyrotechnische Gegenstäƒnde,. .)  und aus eventuell daraus folgenden Schäƒden, auch gegenü€ber Dritten, haftet der Veranstalter.
Der Veranstalter garantiert die Einhaltung der Absperrungen jener Schutzzonen. die von der Behörde oder dem Pyrotechniker festgelegt werden.

Sicherheit:
Am Ort der Auftragsausfü€hrung ( Abbrennplatz oder Drehort ) ist der Pyrotechnikpartner  fü€r alle Belange in der Schutzzone ( Gefahrenzone ) voll verantwortlich und gesetzlich weisungsbefugt. Den Anweisungen der Pyrotechniker und den Organen der Behörde sowie der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten. Aus Sicherheitsgrü€nden mü€ssen Pyrotechniker, Feuerwehr und Behördenorgane Zutritt zu allen Bereichen und Gebäƒuden im und rund um den Sicherheitsbereich haben  ( Explosions- und Brandgefahr. Gefahr fü€r Sache, Leib und Leben ) . Dieses betrifft besonders Lagerung, Gefahrenbereiche, Umgebung, Brandschutz und alle sonstigen Bereiche, die bei der Verwendung von pyrotechnischen Gegenstäƒnden und Säƒtzen sicherheitsrelevant sein könnten. Ma߂gebend sind sowohl fü€r den Dienstleister als auch fü€r den Auftraggeber die geltenden Gesetze, die Vorschriften der Gemeinde, Unfallversicherung, die Vorschriften der Berufsgenossenschaft ( BG)  sowie der Inhalt der Bedienungsanleitungen der verwendeten Gegenstäƒnde, Säƒtze und Zubehör. Bei nicht einhalten der Sicherheitsauflagen sind wir berechtigt, jede Leistung zu versagen, ohne zum Ersatz fü€r daraus möglicher Weise entstehenden Schaden verpflichtet zu sein. Auch fü€r Personenschäƒden oder Sachschäƒden kommen wir in einem vergleichbaren Falle nicht auf. Die entstehende Haftungspflicht erstreckt sich ausschlie‚lich auf Schäƒden, die sich unmittelbar aus der Auftragsdurchfü€hrung ergeben, jedoch nicht aus Folgeschäƒden. Wir haften grundsäƒtzlich nicht fü€r Schäƒden, die aufgrund mangelnder oder nicht erbrachter Vertragsverpflichtungen des Auftraggebers entstehen. Insbesondere bei: nicht ausreichend durchgefü€hrten Sicherheitsma‚nahmen und mangelndem Brandschutz, soweit der Auftraggeber zu dessen Erf€üllung vertraglich verpflichtet ist

Schadenersatz:
Säƒmtliche Schadenersatzansprü€che sind in Fäƒllen leichter Fahrläƒssigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht fü€r Personenschäƒden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrläƒssigkeit hat der Geschäƒdigte zu beweisen. Die in diesen Geschäƒftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen €ber Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewäƒhrleistungsanspruches geltend gemacht wird. 

Sonderregelung für SFX, Film- und Fernsehproduktionen:
Eine genaue Bemessung der Materialien ist vorab meistens nicht möglich, da die genaue Aufgaben- und Auftragszielbeschreibung erst vor Ort vorgenommen werden kann. Somit gilt, dass wenn dass Auftragsziel ( z.B. Fahrzeugexplosion)  erfü€llt wurde, das verbrauchte Material und erbrachte Dienstleistung in Rechnung zu stellen ist. Eine nachtrƒägliche Ĉnderung im Sinne von der Gr‚öße des Effekts ist in jedem Fall ausgeschlossen. Dass pyrotechnische Effekte nie bis in dass kleinste Detail vorherzusagen sind, ist dem Kunden bewusst und er akzeptiert, dass auch ein möglicherweise zu gro߂er oder zu heftiger Effekt voll berechnet wird, solange das Auftragsziel erfü€llt wurde. Aufgrund der Gefahr von hohen Sachschäƒden oder Personenschäƒden wurde von uns eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Alle Schadenersatzansprü€che des Käƒufers/Auftraggebers gegen uns, gleich aus welchem Grund, auch Schäƒden an Mensch und Material sind grundsäƒtzlich ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz nachgewiesen werden kann.

Lieferbedingungen:
Die Durchfü€hrung pyrotechnischer Arbeiten stellt eine Dienstleistung dar und wird als Gesamtwerk verkauft. Es erfolgt kein Verkauf von pyrotechnischen Artikeln. Der Umfang der Durchfü€hrung einer pyrotechnischen oder einer sonstigen Dienstleistung umfasst, soweit in der Auftragsbestƒätigung nicht anders vereinbart, die Anlieferung und Durchfü€hrung der Dienstleistung. Mittelbare Leistungen wie Absperrungen, Brandschutz oder das Beseitigen abgebrannter pyrotechnischer Gegenstäƒnde und Säƒtze sind nur dann im Leistungsumfang enthalten, wenn dies in der Auftragsbestäƒtigung schriftlich zugesichert ist. Die sich aus unserem Angebot bzw. Auftragsbestäƒtigung ergebenen Daten stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, soweit sie nicht als verbindlich zugesichert bezeichnet wurden. Abweichungen, wie sie sich bei Feuerwerken  ü€blicherweise beim Abbrennen pyrotechnischer Effekte durch witterungsbedingte Einfl€üsse oder aus der Eigenart der pyrotechnischen Gegenstäƒnde und Säƒtze heraus ergeben, bilden keinen Grund fü€r Beanstandungen seitens des Auftraggebers. Dies gilt insbesondere auch fü€r Zeitangaben, Steighöhen und Einzeleffekte. Die Lieferung erfolgt in der Regel als Dienstleistung, bei der diverses Material verwendet bzw. verbraucht wird.

Lieferzeit:
Wir setzen unsere gesamte zur Verfü€gung stehende Leistungsfäƒhigkeit bereit, um den Anforderungen und Terminen unserer Kunden gerecht zu werden. Sollte dies aufgrund von Lieferungsverzögerungen unserer Zulieferer oder nicht ausreichender Arbeitskapazitäƒt nicht möglich sein, so hat der Kunde dass Recht, bis zu 8 Tage vor Auftragsdurchfü€hrung ohne jegliche Kosten vom Vertrag zurü€ck zu treten.
Schadensersatzansprü€che wegen Verzuges oder Nichterfü€llung des Vertrages sind ausgeschlossen, soweit uns der Kunde keinen Vorsatz oder grobe Fahrläƒssigkeit nachweisen kann.

Lieferfrist:
Zur Leistungsausfü€hrung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausfü€hrung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsma߂nahmen erfü€llt hat.
Sollten äƒu߂ere Einflü€sse wie Naturkatastrophen, innere oder äƒu߂ere Konflikte, etc. unsere Lieferfäƒhigkeit oder die unserer  Hersteller / Gro߂häƒndler beeinträƒchtigten, so sind wir von der Lieferverpflichtung befreit. Daraus hergeleitete Schadensansprü€che desKunden entfallen.

Die Durchfü€hrung der pyrotechnischen Arbeiten erfolgt, wenn eine Anzahlung von 50% ( 14 Werktage )  der Gesamtauftragsumme nach erteilter Auftragsbestäƒtigung geleistet wurde. Tritt der Kunde  vom Vertrag nach der Auftragserteilung zurü€ck oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfü€llung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsäƒchlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Abbrandzeitpunkt wird der Gesamtbetrag  100% in Rechnung gestellt. Bei Verschiebung auf einen  vereinbarten Ersatztermin werden nur die dabei tatsäƒchlich anfallenden Kosten verrechnet. Eine Verschiebung muss vor dem Aufbaubeginn dem  leitenden Pyrotechniker zur Kenntnis gebracht werden.
Ist die Pyrotechnik ( das Feuerwerk)  aufgebaut, ist die gesamte Dienstleistung und Verarbeitung der pyrotechnischen Waren erbracht  werden somit der Gesamtbetrag 100% in Rechnung gestellt.                
                                                        
Kann die Pyrotechnik aus irgendeinem Grund, Höhere Gewalt, Natukatastrophen, Witterungseinfl€üsse, Sicherheitsbedenken, Absage durch Behörde nicht durchgefü€hrt werden können, so hat der Kunde Anspruch auf Rü€ckerstattung des Betrages abzü€glich anfallender Vorbereitungskosten. Die jeweiligen Sƒätze daf€ür werden vertraglich geregelt. Die pyrotechnische Darbietung richtet sich nach dem Wert der erbrachten Leistungen. Es können daher keine Preisabschläƒge auf Grund des subjektiven Empfindens geltend gemacht werden, sollte ihnen die gebotene Darbietung ( wiedererwarten)  nicht gefallen haben.

Vertragsrücktritt durch das Unternehmen:
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Grü€nden, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rü€cktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gäƒnze erfü€llt ist. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs-und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zur€ückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurü€ckzutreten. Wir sind dazu berechtigt jederzeit vom Vertrag zurü€ckzutreten, sofern der Kunde den Bestimmungen des Vertrages und dieser AGB nicht nachkommt. Schadensanspr€che des Kunden bleiben in diesem Falle unwirksam.

Anzahlung 50%  der Auftragssumme 14 Werktage vor der Veranstaltung und 50% Restzahlung mindestens 24 Stunden vor dem Abbrand ohne Abz€üge (netto) .
Die Gesamtsumme 100% (zuz€üglich Mehrkosten ist vor der Veranstaltung fäƒllig, wenn die Anzahlung nicht entsprechend dieser AGB 14 Werktage vor der Veranstaltung bei uns eingelangt ist und die Durchfü€hrung der Pyrotechnik ( Behördenwege, Warenanlieferung [Gefahrguttransporte]. Bauten... )  unserseits noch fü€r möglich erachtet und ihrerseits gewü€nscht wird. Ist eine ordnungsgemä߃‚e Durchfü€hrung des Auftrages auf Grund des Zahlungsverzuges nicht mehr möglich halten wir uns klaglos und schadenersatzfrei. Kosten daraus ergehen ebenfalls dem Veranstalters/Auftraggebers. Wurde die Anzahlung nicht Fristgerecht €überwiesen  verrechnen wir zusäƒtzlich anfallende Mehr- und Verzugskosten sowie die allgemeinen Mahn- und Bearbeitungsspesen von € 75,-.
Kommt es seitens des Veranstalters Auftraggebers zu einer Stornierung des Auftrages auf Grund der nicht fristgerechten Bezahlung so ist die 50% Stornogebü€hr und den daraus erwachsenden Spesen sowie Mehrkosten fäƒllig. Wir behalten uns in jedem Fall vor, jederzeit die gesamte Summe vor Durchfü€hrung der pyrotechnischen Arbeiten fäƒllig zu stellen.

Fü€r Silvesterfeuerwerke gilt die Auftragsannahme nur bis 01.11. des jeweiligen Jahres, die Anzahlung ist bis läƒngstens 1.12. des Jahres zu leisten!

Zahlungsarten:
Rabatte und Skonti werden nur bei bestimmten Voraussetzungen schriftlich gewƒährt Bar, oder Überweisung auf das Konto:
Bernhard Kilzer PyroKult Feuerwerksdesign. Bank Austria. BLZ.: 12.000, Ktnr.50096116571

Mahnwesen:
Wurde die Restzahlung bei Auftragserfüllung nicht Bar beglichen, hat diese am darauf folgenden Werktag bei uns per Bankweg eingelangt zu sein. Im Verzugsfall berechnen wir € 75.-Mahn -und Bearbeitungspesen. Es wird eine einmalige schriftliche Mahnung zugestellt. Sollte  der Auftraggeber immer noch im Zahlungsverzug sein, reicht unser Rechtsanwalt ohne weiteren Aufschub und Mahnschreiben die Klage beim zuständigen Exekutionsgericht ein. Sämtliche Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Verbindlichkeit:
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so werden die anderen Bestimmungen sowie das zugrundeliegende Rechtsverhäƒltnis dadurch nicht ber€ührt.

Gerichtsstand:
Fü€r alle aus dem Vertragsverhäƒltnis, auch aus Rü€cktritt entstandenen Ansprü€che und Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand und Erf€üllungsort Klagenfurt am Wörthersee Stand 1. August 2012

Inkrafttreten:
Diese AGB erhäƒlt ihre Wirksamkeit sofort, mit dem Tage Ihrer Fertigstellung und ersetzt alle vorherigen.
ENDE